Wissenswertes rund um Pflege und Entlastung: praktische Tipps und Neuigkeiten für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen – verständlich erklärt.
Wie Sie den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 optimal einsetzen und kein Geld verfallen lassen.
Weiterlesen →Was die stundenweise Verhinderungspflege ist, wer sie nutzen kann und warum das Pflegegeld erhalten bleibt.
Weiterlesen →Vom Antrag bis zur Begutachtung – so kommen Sie in der Region Nürnberg/Fürth/Erlangen zu Ihrem Pflegegrad.
Weiterlesen →Was sich bei den Leistungen der Pflegeversicherung ändert – kurz und verständlich. Stand: September 2026.
Große Pflegereform in Vorbereitung. Bund und Länder arbeiten an einer grundlegenden Reform der Pflegeversicherung (Finanzierung, Leistungen, Entbürokratisierung). Sobald Änderungen beschlossen sind, die Sie betreffen, informieren wir hier – und beraten Sie persönlich, was das für Ihre Ansprüche bedeutet.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beide Leistungen teilen sich seitdem ein flexibles Budget von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr; die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege ist entfallen. Mehr zur stundenweisen Verhinderungspflege →
Leistungsbeträge um 4,5 % erhöht. Der Entlastungsbetrag stieg von 125 € auf 131 € monatlich; auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden angehoben. Entlastungsbetrag richtig nutzen →
Unabhängige Beratungsstellen und die offiziellen Seiten der Bundesregierung – für alle, die sich selbst informieren möchten.
Wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege optimal zu nutzen.
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