Pflegende Angehörige leisten enorm viel – oft rund um die Uhr. Doch auch wer pflegt, braucht hin und wieder eine Pause: für einen Arzttermin, die eigene Erholung oder einfach ein paar Stunden für sich. Genau hier hilft die stundenweise Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege – zum Beispiel durch unsere geschulten Alltagsbegleiter*innen. Sie kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden.
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können damit bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr flexibel für beide Leistungen einsetzen – zum Beispiel komplett für stundenweise Verhinderungspflege. Eine Vorpflegezeit ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist:
Wird die Verhinderungspflege stundenweise erbracht, also für weniger als acht Stunden pro Tag, bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten. Bei tageweiser Verhinderungspflege würde es dagegen anteilig gekürzt. Wer also regelmäßig nur ein paar Stunden Entlastung braucht, fährt mit der stundenweisen Variante besonders gut.
So können Sie zum Beispiel jede Woche einige Stunden für sich gewinnen – ohne dass Ihr Pflegegeld dafür gekürzt wird.
Wir übernehmen die Betreuung flexibel und zuverlässig – ob regelmäßig oder kurzfristig. Auf Wunsch kombinieren wir die Verhinderungspflege mit dem Entlastungsbetrag, damit Sie das Maximum aus Ihren Leistungen herausholen. Um die Abwicklung mit der Pflegekasse kümmern wir uns.
Wir beraten Sie kostenlos, wie Sie die stundenweise Verhinderungspflege für sich nutzen können.
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