Das Leben ist nicht einfach, vor allem wenn man als pflegebedürftig gilt. Wir können Ihnen oder einer pflegebedürftigen Person in Ihrer Nähe das Leben einfacher machen – durch Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung und stundenweise Verhinderungspflege. Dafür bekommen Sie sogar eine Förderung von 131 € im Monat über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich.
Der Betrag ist zweckgebunden, mit dem Ziel Angehörige und Pflegende zu entlasten und der zu pflegenden Person mehr Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Wenn am Ende des Monats der Betrag noch nicht aufgebraucht ist, wird er auf den nächsten Monat übertragen – Restbeträge des Vorjahres können sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
monatlich für Entlastungsleistungen
Individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung laufen über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI); die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) ist eine eigenständige, zusätzliche Leistung.
Damit der Haushalt auch bei Pflegebedarf rund läuft:
Für Lebensqualität, Sicherheit und soziale Teilhabe:
Pflegende Angehörige brauchen auch einmal eine Pause – für einen Termin, die Arbeit oder einfach zum Durchatmen. Wir übernehmen stundenweise die Betreuung, flexibel und zuverlässig.
Wir nehmen Ihnen die Bürokratie ab:
Die Verhinderungspflege ist eine eigenständige Leistung nach §39 SGB XI – unabhängig vom Entlastungsbetrag (§45b). Sie springt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, ob für einzelne Stunden, einen Arzttermin oder die nötige Erholung.
Verhinderungspflege anfragenIhr Pflegegeld bleibt ungekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege – also unter 8 Stunden am Tag – wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Anders als bei tageweiser Verhinderungspflege, bei der es anteilig gekürzt wird. So gewinnen Sie regelmäßig Zeit für sich, ohne finanzielle Einbußen.
Unsere Mitarbeiter*innen werden bei uns im Haus und durch Kooperationspartner zu kompetenten Alltagsbegleiter*innen ausgebildet. Dies gewährleistet einen kompetenten, einfühlsamen und zuverlässigen Service – nach den Anforderungen der Pflegekassen.
Wir sind für Sie da in:
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nach §45b SGB XI. Den Antrag dafür stellen Sie nicht extra – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad.
Die Leistungen finanzieren Sie über Ihren Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Um die Abwicklung mit der Pflegekasse kümmern wir uns. Bei darüber hinausgehendem Bedarf besprechen wir transparente Konditionen mit Ihnen.
Wenn Ihre private Pflegeperson verhindert ist oder eine Auszeit braucht, übernehmen wir stundenweise die Betreuung. Die Kosten trägt die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 € pro Jahr, ab Pflegegrad 2). Bei Einsätzen unter 8 Stunden pro Tag bleibt Ihr Pflegegeld in voller Höhe erhalten.
Nein. Nicht genutzte Beträge werden auf den Folgemonat übertragen. Restbeträge aus dem Vorjahr können Sie sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend nutzen.
Nach einem kurzen, kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und finden gemeinsam passende Zeiten. In der Regel können wir zeitnah mit dem ersten Einsatz beginnen.