Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu vielen Unterstützungsleistungen – vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege. Doch der Weg dorthin wirkt für viele kompliziert. Wir erklären den Ablauf verständlich und Schritt für Schritt.
Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse – diese ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Wichtig: Es zählt das Datum der Antragstellung, denn Leistungen werden rückwirkend ab diesem Monat gewährt.
Sie erhalten von der Pflegekasse Unterlagen zugesandt. Notieren Sie darin möglichst genau, bei welchen Tätigkeiten im Alltag Unterstützung nötig ist – von der Körperpflege über die Mobilität bis zur Haushaltsführung.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und beurteilt die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Unser Tipp:
Beschönigen Sie nichts. Der Gutachter beurteilt nur, was er erfährt. Eine realistische Schilderung führt zu einem fairen Pflegegrad.
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad (1 bis 5). Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen bereits der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zu. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, helfen wir Ihnen, die passenden Entlastungsleistungen zu nutzen – von der Haushaltshilfe über die Alltagsbegleitung bis zur stundenweisen Verhinderungspflege. In Nürnberg, Fürth, Erlangen und im Umland.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Leistungen Ihnen zustehen.
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